Javascript is required

Anleitung

Möglichkeit: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente ab Alter 50

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig zusätzliche Beiträge zu zahlen, um damit die Rent…

Letztes Update: 18.06.2024

Illustration zu Möglichkeit: Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente ab Alter 50

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig zusätzliche Beiträge zu zahlen, um damit die Rentenanwartschaften aufzubessern.

Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben weniger Flexibilität als freiwillig Versicherte. Dennoch können auch sie ab dem 50. Lebensjahr ihre Einzahlungen erhöhen, um ihre Rentenanwartschaften zu verbessern.

Wer darf einzahlen?

Ab dem 50. Lebensjahr können Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Zusatzbeiträge zahlen, um spätere Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente auszugleichen. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat. Wenn du bereits mit 63 in Rente gehst, obwohl dein Regelrentenalter 67 ist, würdest du also Einbußen von 18 Prozent bei der Rentenhöhe haben.

Lohnt sich das?

Versicherungsmathematisch lohnt es sich meistens, die vorgezogene Rente in Anspruch zu nehmen, da die höheren Rentenzahlungen ab 67 im Normalfall kaum die nicht in Anspruch genommenen Jahre ausgleichen würden. Unser Navigator kann dir leicht berechnen, welche Auswirkungen dies auf deine Finanzen hätte.

Antragstellung

Um diese Zusatzbeiträge ab dem Alter von 50 Jahren leisten zu dürfen, muss ein Antrag gestellt werden. Den Link findest du unten. Zudem muss die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass du die Voraussetzungen für die vorgezogene Rente bis zum angepeilten Rentenbeginn erfüllen wirst.

Vorteile der Zusatzbeiträge

Das Beste an diesen freiwilligen Zahlungen ist, dass sich deine späteren Rentenzahlungen erhöhen, selbst wenn du doch nicht vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmst.


Antragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Für die Antragstellung steht dir das folgende Formular zur Verfügung:

V0210 „Antrag auf Auskunft über die Höhe der möglichen Abschlagsausgleichszahlung“

Es ist auch möglich, bei der Rentenversicherung einen eAntrag zu stellen:

Sonderzahlungen zum Abschlagsausgleich V0210


Achtung:

Lass dich auf jeden Fall vorher auch von der gesetzlichen Rentenversicherung beraten. Diese Möglichkeit ist bestimmt nicht für alle Versicherte geeignet. Es ist immer wichtig, deine eigenen Pläne und Präferenzen abzugleichen. Falls du aber kleinere zusätzliche Beträge leisten möchtest, um deine Rentenanwartschaften etwas anzuheben ohne einen anderen Versicherungsvertrag abzuschließen, dann ist diese Möglichkeit nicht die schlechteste.


Je früher du dich um deine finanzielle Zukunft kümmerst, umso entspannter wird der Rest deines Lebens.

Teste unseren Finanznavigator. Starte kostenlos, ohne Download, direkt hier im Browser.